Im Zuge der G20-Aufarbeitung wird häufig Kritik an den GRÜNEN laut. Sie hätten mehr bspw. gegen die Ernennung von Herrn Dudde machen sollen. Solche Vorwürfe wurden auch erst vor Kurzem wieder auf einer Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft Demokratie, Recht und öffentliche Sicherheit der GRÜNEN Hamburg geäußert.

Im Folgenden versuche ich zu erklären, warum es rein strukturell für den kleineren Koalitionspartner eher schwierig ist, in diesem Maße Einfluss zu nehmen. Dabei ist es egal, ob es um die GRÜNEN, die FDP oder eine andere Partei geht.

Ressortprinzip

Vielen Menschen wird das Wort “Ressortprinzip” erst einmal unbekannt vorkommen. Was bedeutet das eigentlich? Dahinter verbirgt sich das Lebenselixier von Koalitionen. Denn es sagt effektiv aus, dass die Senator*innen in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich eigenverantwortlich agieren können. Dabei sind sie natürlich an den Koalitionsvertrag gebunden, aber darüber hinaus entscheiden sie alleine. Natürlich ist es möglich für Senator*innen auch Themen aus anderen Ressorts im Senat anzusprechen. Allerdings haben sie kein Anrecht darauf, dass darüber eine gemeinsame Entscheidung getroffen wird.

Nun könnte man denken, dass diese Ressortaufteilung im Hinblick auf G20 eher blöd für den kleineren Koalitionspartner ist, weil dieser eine Mitverantwortung für die Handlungen der Regierung hat, aber defacto keinen Einfluss auf diese. Dieser Gedanke wäre jedoch falsch, denn das Ressortprinzip ermöglicht überhaupt erst das Setzen eigener Akzente für den kleineren Koalitionspartner. Wenn alles im gesamten Senat entschieden werden müsste, dann würde der kleinere Partner immer unterliegen. Die Rolle des Juniorpartners in einer Koalition würde sich also für keine Partei lohnen.

Das führt zum Schluss, dass es hier wie üblich sowohl positive als auch negative Aspekte gibt. Bei G20 überwiegen aus Sicht der GRÜNEN die negativen, aber in anderen Bereichen klar die positiven Aspekte.

Gewaltenteilung

In Hamburg gilt anders als auf Bundesebene eine strikte Gewaltenteilung. Mitglieder des Senats dürfen nicht gleichzeitig ein Mandat in der Bürgerschaft ausüben. Das führt auch in der Praxis zu einer stärkeren Trennung zwischen Senat und Bürgerschaft und stärkt das Parlament, wenngleich der Senat weiterhin eine Mehrheit in der Bürgerschaft hat. Es ist aber durchaus wahrscheinlicher, dass die Regierungsmehrheit in der Bürgerschaft weitgehendere Forderungen hat als der Senat selber.

Die Fraktionen der Bürgerschaft vertreten dort politisch die Position ihrer Parteien im Rahmen des Koalitionsvertrags. Daher kann es durchaus zu in Einzelpunkten widersprüchlichen bzw. unterschiedlichen Positionen kommen. Die Ernennung von Herrn Dudde zum Gesamteinsatzleiter ist aber eindeutige Exekutivaufgabe. Die Legislative hat demnach kein Mitspracherecht. Die Position von Herrn Dudde ist zudem auch keine politische Position, sondern eine dienstliche.

Die Bürgerschaftsfraktion der GRÜNEN hat also in ihrer Funktion keinerlei Möglichkeit diese Einsetzung zu beeinflussen. Die Senatsmitglieder können als Teil der Exekutive natürlich ihren Unmut äußern. Allerdings führt uns das wieder zum Ressortprinzip. Die Ernennung geschah in der Polizei, welche der Innenbehörde untergeordnet ist. Damit ist der Innensenator politisch zuständig, hat aber selber die Ernennung nicht einmal vorgenommen. Auch die Senatsmitglieder hatten also keinen Anspruch auf Beteiligung an dieser innerpolizeilichen Entscheidung.

Folgen

Diese Umstände bringen die GRÜNEN in Bezug zu G20 in eine Dilemmasituation. Defacto haben sie kaum Einflussmöglichkeiten und sind auf die Zustimmung der SPD in den wichtigen Fragen angewiesen. Auf der anderen Seite wird aber genau diese Einflussnahme als Grund für eine Regierungsteilnahme gesehen und somit von den GRÜNEN erwartet. Diese Anforderung können sie gar nicht erfüllen. Sie können sich aber bestmöglich für eine Aufklärung von G20 im Sinne der Bürger*innenrechte einsetzen.

Letztendlich ist die beste Medizin gegen diese bittere Pille des Juniorpartners schlichtweg ein besseres Wahlergebnis. Je mehr prozentualen Anteil der kleinere Partner an der Mehrheit im Parlament hat, desto mehr Gewicht hat dieser gegenüber dem größeren Partner. Bestes Beispiel dafür ist Schleswig-Holstein, wo die GRÜNEN in einer Jamaika-Koalition viele Errungenschaften der Küstenkoalition beibehalten konnten.

Wer für künftige Großereignisse der Art G20 besser gewappnet sein möchte und ein progressiveres Polizeiverhalten wünscht, sollte am 24. September Bündnis 90/Die GRÜNEN wählen.

#DarumGrün