Versicherungen hätten selbst die Römer in die Knie gezwungen. Das ist zumindest mein Eindruck nach einer Expedition durch die Untiefen der Versicherungslandschaft. Der folgende Bericht schildert meine Eindrücke und Probleme entlang des Wegs.

Krankenversicherung

Fast jede*r ist im eigenen Leben schon einmal in Kontakt mit Versicherungen gekommen. Der Besuch bei der Ärztin wird bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat Versicherte zahlen den Betrag hingegen selbst und können sich diesen im Anschluss erstatten lassen. Hauptunterschied zwischen dem gesetzlichen und dem privaten System sind die Krankenversicherungsbeiträge: Im gesetzlichen System hängen diese ab von dem Einkommen, im privaten hingegen vom persönlichen Risiko. Gerade im Alter wird das private System zur Falle: die Beiträge steigen ins Unermessliche und eine Rückkehr in das günstigere gesetzliche System ist ausgeschlossen. Überhaupt ist das gesetzliche System nicht offen für alle. Grundsätzlich kann nur Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden, wer jünger als 55 Jahre alt und versicherungspflichtig ist. Letzteres ist der Fall bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einem Brutto-Jahresgehalt von weniger als 60.750 Euro.

Während des Studiums gilt grundsätzlich Versicherungspflicht. Allerdings ist es möglich sich für das gesamte Studium inklusive konsekutiver Masterstudiengänge von dieser Versicherungspflicht zu befreien. Über meinen Vater war ich durch die Beihilfe mitversichert. Die Beihilfe ist zwar eine staatliche Einrichtung, zählt aber zum privaten System. Für mich war es günstiger mich zu befreien und dann über die Beihilfe versichert zu sein. Die Differenz zum 100%-igen Versicherungsschutz wurde über eine private Krankenversicherung erbracht. Mit Beginn meiner Arbeitszeit im November werde ich erneut versicherungspflichtig. Damit kann ich dann in das gesetzliche System zurückwechseln.

Dort beginnt das eigentliche Problem aber erst: Welche der unzähligen gesetzlichen Krankenkassen ist die richtige für mich? Die Pflichtleistungen werden von allen gleichermaßen erbracht. Aber darüber hinaus gibt es diverse freiwillige Zusatzleistungen, welches sich zwischen den Kassen unterscheiden. Neben dem gesetzlichen Beitrag erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag im Umfang von durchschnittlich 0,9%. Relevant waren für mich möglichst viele Zusatzleistungen im Zahnbereich, wo die Pflichtleistungen der Krankenkassen den Bedarf nicht annähernd decken.

Aufgrund der unzureichenden Abdeckung habe ich darüber hinaus eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Das ist eine private Versicherung, welche die gesetzlichen Leistungen ergänzt und einen eigenen Beitrag erhebt. Dieser ist allerdings wie bei jeder privaten Versicherung nicht abhängig vom Einkommen. In meinem Fall bildet die Versicherung auch keine Altersrückstellungen, sodass der Beitrag im Alter ansteigt. Damit dieser effektiv stabil bleibt, muss ich also Altersrückstellungen bilden.

Haftpflicht

Zu diesem Zeitpunkt mag das schon überwältigend sein. Doch es geht gerade erst los. Nach dem Thema der Krankenversicherung habe ich mich um die Haftpflichtversicherung gekümmert. Diese Versicherung bezahlt Schäden, die durch mich verursacht wurden. Ein solcher Fall wird in meinem Leben mit Sicherheit eintreten, weswegen diese Versicherung sehr sinnig ist. Ich wohne in einer Wohnung mit zentraler Schließanlage. Sollte ich den Hausschlüssel verlieren, müsste ich die Kosten für die gesamte Anlage tragen. Sowas kann schnell in die Zehntausende gehen und dort ist eine Haftpflichtversicherung essentiell, um nicht in eine Zahlungsunfähigkeit zu geraten. Zum Glück sind die monatlichen Beiträge für diese Art der Versicherung moderat (ca. 7 Euro).

Die Auswahl der Versicherung habe ich über Vergleichsportale vorgenommen. Einige der Versicherungen können auch direkt online abgeschlossen werden. Dann wird aber auf eine persönliche Beratung verzichtet. In jedem Fall sollte man sich vorher informieren, auf welche wichtigen Punkte zu achten ist.

Altersvorsorge

Nächster großer Punkt ist die Altervorsorge. Die gesetzliche Rente ist sicher, aber unzureichend. Mit meinem Bruttogehalt bekomme ich ungefähr einen Rentenpunkt pro Jahr. Bis zum Renteneintrittsalter von 67 kann ich maximal 42 Jahre arbeiten und daher realistisch auch maximal so viele Rentenpunkte erwerben. Zeiten des Studiums und der Oberstufe können ebenfalls auf die Rente angerechnet werden. Damit könnte ich auf 50 Punkte kommen. Selbst unter dieser Annahme bekäme ich basierend auf dem Rentenrechner ca. 1.600 Euro Rente pro Monat. Diese Summe müsste dann noch versteuert werden. Dabei verdiene ich ab November ca. 2.000 Euro netto. Dort entsteht also eine ernsthafte Lücke - die sogenannte Rentenlücke. Diese gilt es mittels privater Altersvorsorge zu schließen.

Dort gibt es grundsätzlich zwei Säulen: geförderte Verträge und der Rest. Zu den staatlich geförderten privaten Produkten zählt die Riesterrente. Der maximale Beitrag pro Monat beträgt 175 Euro. Für die volle staatliche Förderung von 175 Euro im Jahr muss mindestens 4% des Bruttogehalts monatlich als Beitrag gezahlt werden. Zusätzlich zur direkten Förderung gibt es noch steuerliche Nachlässe, da die Beiträge zur Riesterrente vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Im Gegenzug muss im Alter bei Bezug der Rente Einkommenssteuer auf den Ertragsanteil gezahlt werden. Der Ertragsanteil ist dabei jener Teil der Rente, welcher über Zinsen und Überschüsse im Laufe des Vertrags erzielt wurde. Aufgrund der Niedrigzinsen lohnt sich eine klassische Versicherung aber nicht mehr. Einzig fondsgebundene Versicherungen erwirtschaften noch Rendite. Ich habe mich für den Höchstbeitrag entschieden und beraten lassen. Die Entscheidung ist dann auf eine fondsgebundene Riesterrente gefallen.

An dieser Stelle möchte ich auch auf die Kritik an der Riesterrente eingehen. Die Versicherungsunternehmen rechnen mit einer absurd hohen Lebenserwartung. Daher strecken sie das erreichte Vermögen auf einen unnötig langen Zeitraum, wodurch die monatliche Rente geringer ausfällt. Meistens wird mit dem Alter 99 gerechnet, obwohl eine realistische Lebenserwartung eher bei 78 liegt. Immerhin kann man sich unschädlich 30% des Vermögens direkt ausbezahlen lassen, was bei einer kurzen Lebenserwartung vorteilhaft sein kann. Der Vorschlag von Norbert Blüm ist da sehr interessant: Die 4% des Bruttogehalts könnten auch in die gesetzliche Rentenkasse fließen und dann von den Arbeitgeber*innen verdoppelt werden. Davon hätten die meisten Menschen viel mehr. Geringverdiener*innen profitieren überhaupt nicht von der Riesterrente, zumal diese auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Bestrebungen zu einer umfassenden Reform gibt es immer wieder, auch die amtierende “Große” Koalition im Bundestag hat eine entsprechende Absicht im Koalitionsvertrag stehen. Der große Durchbruch ist bislang jedoch nicht gelungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zu den bisher genannten Versicherungen habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung seit 2015. Zum Ende des Studiums habe ich die versicherte Rente au