Die erste Sitzung im Juni fand am 14. Juni statt. In ihr wurde auf die öffentliche Anhörung reagiert und der Freitagabend aufgearbeitet. Letztlich dauerte die Sitzung von 17 Uhr bis 22:33.
Für einen detaillierten Blick auf die Äußerungen sei auf das Wortprotokoll verwiesen. Dieser Bericht schildert meine Eindrücke und beschränkt sich auf einige Kernelemente und Schlussfolgerungen meinerseits.
Reaktion auf öffentliche Anhörung
Der erste Teil der Tagesordnung befasste sich mit der öffentlichen Anhörung und wurde von den Abgeordneten genutzt, um die aufgeworfenen Fragen an den Senat zu richten. Die Fragen können dabei in die folgenden Komplexe eingeordnet werden:
- Umgang mit Baustellen im Vorfeld zu G20
- (Nicht-)Verrammelung von Geschäften
- Frage der Schulpflicht während G20
- Umgang mit Notrufen
- insbesondere mit Meldungen von Feuer
- Rückkommunikation mit Notruf-Anrufer*innen
- Erkenntnisse über Brandstiftungen
- Eindringen in Schulterblatt von Norden her oder über Seitenstraßen
- Frage des Zeitpunkts der S-Bahn-Sperrung
- Erkenntnisse zu den Dächern
- Wartezeit bis zur Räumung
- Grund für unterschiedliche Wahrnehmungen des Abends
- Interne Ermittlungen
- Umgang mit Entschädigungen
- Fazit zu Hubschraubereinsatz
Einige der inhaltlichen Punkte wurden dann im zweiten Teil der Ausschusssitzung vertiefend behandelt, sodass ich diese Zusammenfassung nicht chronologisch strukturiere, sondern entlang der Hauptfragen zum Einsatz im Schanzenviertel und dort Wortmeldungen aus der gesamten Sitzung jeweils zusammenfasse. Nach den inhaltlichen Komplexen aus dem ersten Teil werde ich die Lageeinschätzung vor Beginn der Ausschreitungen im Schanzenviertel sehr kurz darstellen und noch etwas zu den im Schulterblatt anzutreffenden Personengruppen schreiben. Für die detaillierte Darstellung der Lageentwicklung verweise ich auf das Wortprotokoll.
Bevor ich jedoch zu der Beantwortung der Fragekomplexe komme, noch einige Anmerkungen zum Umgang der Parteien mit der öffentlichen Anhörung. Die LINKE und die GRÜNEN zeigten ein aufrichtiges Interesse an der Aufklärung sämtlicher von den Bürger*innen aufgeworfenen Fragen. Die SPD befand sich etwas in der Mitte und tat sich teilweise mit sehr lobenden Worten zugunsten der Polizei hervor. Die CDU versuchte nur die Äußerungen der Bürger*innen irgendwie in ihre politische Weltsicht zu integrieren und die FDP versuchte sich tatsächlich mal wieder am Datenschutz. Von der AfD einmal ganz zu schweigen.
Umgang mit Baustellen im Vorfeld zu G20
Es wurde mehrfach nach dem Umgang mit Baustellen im Vorfeld zu G20 gefragt. Hintergrund dessen ist die Nutzung von Baumaterialien für militanten Protest. Die mehrfach vorgetragene Vorgehensweise der Polizei war eine Kommunikation durch Bürgernahe Beamt*innen mit den Baustellenbetreiber*innen, in welcher die Betreiber*innen gebeten wurden die Baustellen zu sichern und Bauschutt rechtzeitig abzufahren. Da es sich bei Baustellen überwiegend um private Angelegenheiten handelt, konnte die Polizei also nicht (wie wohl von der AfD vermutet) einfach von sich aus die Baustellen sichern.
Es wurde klargestellt, dass es schlichtweg nicht möglich sei jegliches als Wurfmaterial zu missbrauchendes Material abzufahren. Dann dürfte man auch kein Kopfsteinpflaster haben. Die Aktivitäten am Freitagabend hätten auch gezeigt, mit welchem Einfallsreichtum Wurfmaterial hergestellt würde, sodass ein absoluter Schutz davor schlicht nicht möglich sei.
(Nicht-)Verrammelung von Geschäften
Angesichts der Verwüstungen und Plünderungen im Schanzenviertel stellt sich natürlich die Frage, warum die Geschäfte dort anders als in der Innenstadt nicht verrammelt wurden. Anhand der Antworten des Senats stellte sich heraus, dass die Aussage der Bürger*innen, dass die Polizei nicht zu einer Verrammelung geraten habe, stimmt. Aufgrund der Erwartungen der Polizei wurde schlichtweg nicht davon ausgegangen, dass das Schanzenviertel ein Ziel von Gewalt sein würde, da dies auch dem Aktionskonsens widersprechen würde.
Im Nachhinein ist dies natürlich eine Fehleinschätzung gewesen. Dafür würde ich die Polizei jedoch nicht beschuldigen.
Frage der Schulpflicht während G20
Die Schulbehörde gab die Auskunft, dass mit den Schulen zwei Monate vor G20 begonnen wurde zu sprechen. Es galt eine Lösung, bei der Eltern ihre Kinder von der Schule abmelden konnten und diese Abwesenheit nicht verfolgt würde. Auf diese Weise bestand eine Anwesenheitsquote von 40 bis 80 Prozent. Über die Nummer 115 konnten Schulen in der Behörde anrufen und Informationen erhalten. Die Kommunikation seitens der Behörde fand mit der Ebene der Schulleitungen statt.
Es bestand also Schulpflicht, aber man konnte die Kinder von der Schule abmelden.
Umgang mit Notrufen
Während des Abends gingen etliche Notrufe ein. Aufgrund der hohen Auslastung mussten einige Personen in der Warteschleife warten bis sie den Notruf absetzen konnten. Jede einzelne Meldung zur Schanze wurde an den Führungsstab der Polizei weitergeleitet und dort bewertet. Bei Notrufen mit Feueranteil waren auch Beschäftigte der Feuerwehr einbezogen. Die Feuerwehr konnte ohne die Polizei nicht in die Schanze herein, nachdem auch ein Feuerwehrzug im Norden des Schulterblatts angegriffen wurde.
Jeder Notruf war eine Abwägung, ob auf diesen unbedingt reagiert werden musste. Wenn gemeldete Feuer nach subjektiver Einschätzung der Feuerwehr nicht lebensbedrohlich waren und nicht in Gefahr standen überzugreifen, so meine Interpretation, dann wurde nicht eingegriffen. Herr Dudde beschrieb diese dauernde Einschätzung als Ritt auf einer Rasierklinge. Es hätte immer zu Fehleinschätzungen führen können und es war die konstante Abwägung welche Entscheidung das meiste Leid verursachen würde. Mehrfach wurde betont, dass die Polizei auf jeden Fall eingeschritten wäre, wenn Menschenleben nach der Einschätzung der Polizei/Feuerwehr bedroht gewesen wären. Ein solches Einschreiten wäre dann mit rabiater Gewalt vorgenommen worden, um die Bedrohungssituation für die betroffenen Menschen zu beenden.
Rückkommunikation mit Anrufer*innen
Die vielen Notrufe konnten nicht bearbeitet werden. Dies hat die Polizei sehr frustriert. Viel mehr hat es aber für ein Gefühl der Ohnmacht bei den Betroffenen geführt, die einen Kontrollverlust des Staates wahrgenommen haben. Es wurde die