Am 8. Februar fand nach nur zwei Wochen seit der letzten Sitzung die Februarsitzung des G20-Sonderausschusses statt. Aufgrund der vollen Tagesordnung ging es bereits um 16 Uhr los und auch in Zukunft sollen die Sitzungen jeweils um 16 Uhr bereits starten.

Für einen detaillierten Blick auf die Befragungen sei auf das Wortprotokoll verwiesen. Dieser Bericht schildert meine Eindrücke und beschränkt sich auf einige Kernelemente und Schlussfolgerungen meinerseits.

Tagesordnung Wortprotokoll

Auskunftspersonen

Es gab insgesamt fünf inhaltliche Punkte auf der Tagesordnung. Die Punkte a-c beschäftigten sich noch mit dem Vorfeld des Gipfels, während d und e bereits die Durchführung des Gipfels betrachteten. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Termins war ich nur zu Beginn der Sitzung anwesend und habe daher nur einen der inhaltlichen Punkte verfolgen können. Abweichend von der Tagesordnung wurde Punkt c (Allgemeinverfügung) an die erste Stelle gezogen und vor den Camps (Punkt a) und der Justiziellen Begleitung/Darstellung der Rechtsprechung im Vorfeld (Punkt b) behandelt.

Für die Punkte a-c waren als Auskunftspersonen

  • Rüdiger Behrens, Justizbehörde Hamburg,
  • Dr. Christian Ernst, Bucerius Law School,
  • Dr. Gunnar Törber, Verwaltungsgericht Hamburg und
  • der Präses der Justizbehörde Dr. Till Steffen

geladen.

Warum Allgemeinverfügung?

Laut Angaben der Innenbehörde und der Polizei gab es im Vorfeld der Entscheidung über eine Allgemeinverfügung auch Erwägungen dies über Einzelverfügungen zu regeln. Es wurden etliche Punkte angebracht, weswegen eine Allgemeinverfügung sinnvoller sei. Letztlich lassen diese sich wie im Folgenden dargestellt zusammenfassen.

Weniger Arbeitsaufwand

Eine einmal erstellte Allgemeinverfügung gilt für einen ganzen Bereich und jegliche Veranstaltungen. Die rechtlichen Auseinandersetzungen gibt es also konzentriert und einmalig. Bei Einzelverfügungen hingegen müsste der gesamte rechtliche Apparat immer wieder neu bemüht werden. Außerdem sei es in der Hitze des Gipfels kaum möglich adequat auf neue Anmeldungen im Gebiet der letzlich erlassenen Allgemeinverfügung einzugehen. Durch die Allgemeinverfügung seien alle Veranstaltungen in derem Gebiet erst einmal verboten und dies reduziere den Arbeitsaufwand auch für die Polizist*innen vor Ort erheblich.

Transparenz

Durch die Allgemeinverfügung sei für alle Betroffenen gleichermaßen transparent gewesen, welche Regeln gelten. Bei Einzelverfügungen hingegen hätte sich vielmehr ein Gefühl der Willkür durchgesetzt.

Rechtssicherheit

Durch die zeitige Veröffentlichung der Allgemeinverfügung bestand die Hoffnung, dass rechtliche Auseinandersetzungen diesbezüglich bereits vor dem Gipfel erfolgen würden. Bei Einzelverfügungen hingegen hätte für jede Verfügung einzeln der Rechtsweg beschritten werden müssen und eine derartige Unsicherheit während des Gipfels sei inakzeptabel gewesen.

Sicherheit

Jegliche Protokollstrecken mussten die gesamte Zeit über frei sein. Dies war unbedingt zu garantieren. Insofern hätten ohnehin keine Veranstaltungen in dem betreffenden Bereich genehmigt werden können. Die Allgemeinverfügung habe den Polist*innen die notwendigen rechtlichen Mittel an die Hand gegeben, um dies zu gewährleisten.

Die Sicherheit der Protokollstrecken sei im Übrigen auch ein Grund gewesen, warum die Allgemeinverfügung bis zur erfolgten Abreise der Staatsgäste in Kraft bleiben musste.

Anreise Staatsgäste

In Verbindung mit der Allgemeinverfügung wurde auch das Verkehrschaos am 6. Juli angesprochen. Die Innenbehörde bzw. die Polizei hätten erst kurz vorher von der Anreise bereits am 6. Juli erfahren, sodass sie die Allgemeinverfügung nicht mehr ausdehnen konnten. Die “Gegenseite” (mehrfach so genannt seitens Grote und Co) sei jedoch ebenso überrascht gewesen, sodass es letztlich nicht geschadet habe, dass es am 6. Juli noch keine Allgemeinverfügung gab.

Anhand dieser Erkenntnis wird aber auch klar, warum es ein solchen Verkehrschaos gab. Weder der HVV noch Autofahrer*innen konnten sich im Vorfeld darauf einstellen, dass es bereits am 6. Juli zu solch großflächigen Sperrungen kommen würde.

Im Vorfeld hat die Polizei sich auch den Airbus-Flughafen angesehen, dieser kam aber aufgrund der schwierigen verkehrlichen Anbindung an die Innenstadt nicht in Frage. Eine Anreise per Bahn oder mit dem Helikopter vom Flughafen aus sei prinzipiell auch eine Option gewesen, das Auswärtige Amt habe allerdings absolut den Straßentransport präferiert. Außerdem seien alle Staatsgäste mit dem Flugzeug angereist.

Rechtmäßigkeit Allgemeinverfügung

Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung gab es unterschiedliche Ansichten. Die Innenbehörde und Polizei haben sie logischerweise verteidigt und auf die vielen Gerichtsurteile verwiesen, die die Allgemeinverfügung stützten.

Till Steffen war nach wie vor der Ansicht, dass die Allgemeinverfügung nicht richtig war. Christian Ernst hat einige juristische Argumente genannt, weswegen die Allgemeinverfügung nicht rechtmäßig sei. Ich führe die sehr juristische Debatte hier aber nicht aus, da sie für die politische Bewertung relativ unerheblich ist und vor allem im Nachhinein auch wenig zur Sache tut.

Die Justizbehörde schickte am 20. April eine Notiz an die Innenbehörde, in der auf einige Unwägbarkeiten und Risiken einer Allgemeinverfügung hingewiesen wurde. Laut Polizei wurde diese zur Kenntnis genommen, hat die Erstellung der Allgemeinverfügung aber nicht beeinflusst, da die genannten Punkte entweder ohnehin schon berücksichtigt oder aber nicht geteilt wurden. Im Juni hat die Justizbehörde dann eine Prüfung der zu dem Zeitpunkt erlassenen Allgemeinverfügung unternommen und dabei festgestellt, dass ein Teil der im April angemerkten Punkte eingearbeitet wurde.

Bestmögliche Reduktion der Einschränkung

Trotz Allgemeinverfügung und keiner Notwendigkeit zum Anbieten einer alternativen Route wurde in vielen Fällen geschaut, wie sich mit den Veranstalter*innen geeinigt werden kann, um so viele Veranstaltungen wie möglich stattfinden zu lassen.

Grote verwies auch darauf, dass bei dem G8-Gipfel in Heiligendamm die nächste Demo in Rostock war und bei dem Gipfel in Elmau die Demo in München gewesen sei. Eine derartige Nähe zwischen Gipfelort und Veranstaltungen habe es nirgendwo bisher gegeben.

Till Steffen - “Es wird keine Demo-Verbotszone geben”

Schließlich möchte ich hier noch auf die ebenfalls untersuchte Äußerung Till Steffens, dass es keine Demo-Verbotszone geben werde, eingehen. Die Fragen zu diesem Sachverhalt kamen ausschließlich von der CDU, die sicherlich auch parteipolitische Absichten verfolgt. Dennoch bleibt die Tatsache, dass Till Steffen nicht wirklich geantwortet hat.

Auf die Frage, wie die Äußerung von Till Steffen am 11. April zustande kam, in der er “Es wird keine Demo-Verbotszone geben” (Zitat aus Abendblatt) sagte, antwortete er ausweichend und gab bekannt, dass er erst am 8. April aus der Zeitung von den Plänen einer Allgemeinverfügung gehört habe. Der 8. April war ein Samstag. Eine etwaige Senatsbesprechung hätte daher realistisch am 10. April stattfinden müssen. Laut CDU waren zu dem Zeitpunkt aber sowohl Olaf Scholz als auch Andy Grote im Urlaub. Es stellt sich also die Frage, ob diese vor der Äußerung von Till Steffen konsultiert wurden.

Angeblich habe Till Steffen dann am 12. April in der Bürgerschaft eine Kehrtwende vollzogen und etwas anderes zur Allgemeinverfügung gesagt, so die CDU. Till Steffen mahnte an, dass er in der Rede nichts zur Allgemeinverfügung gesagt habe und im Übrigen auch seine Position nicht geändert habe. Nach Recherche im entsprechenden Plenarprotokoll muss ich sagen, dass beide Recht haben. Das Wort Allgemeinverfügung taucht in der Tat nicht auf, inhaltlich hat Steffen das Thema aber durchaus geschnitten:

Selbstverständlich werden wir in Hamburg die Versammlungsfreiheit gewährleisten. Jede einzelne Anmeldung einer Demonstration wird sorgfältig geprüft. Genauso klar ist aber auch, dass die Polizei die Sicherheit in der Stadt vor und während des Gipfels gewährleisten wird.[…] In diesem Sinne führt die Polizei die Kooperationsgespräche und hat, auch das muss deutlich gesagt werden, hierbei nicht von Verbotszonen, blauen Zonen oder anderen verbotenen Bereichen gesprochen. Sie hat darauf hingewiesen, an welcher Stelle die konkrete Versammlung aus den genannten Gründen nicht stattfinden kann.

Er bezieht sich in diesem Abschnitt auf eine Presseäußerung der Veranstalter*innen einer Veranstaltung, mit denen noch vor einer Allgemeinverfügung gesprochen wurde und die dann am 8. April damit vor die Öffentlichkeit getreten sind. Anhand der Äußerungen der Polizei im Sonderausschuss, dass auch ohne Allgemeinverfügung es eine Zone gegeben hätte, in der keine Veranstaltungen hätten stattfinden können, muss aber hier die Äußerung Steffens in der Bürgerschaft kritisch gesehen werden. Was die Polizei im Gespräch mit den Veranstalter*innen sagte, kann ich nicht einschätzen. Eine “Demo-Verbotszone” gab es aber schon da im Hinterkopf der Polizei.

Die Äußerung Steffens deckt sich mit seiner Auffassung einen Tag davor. Sie deckt sich aber nicht mit der tatsächlichen Planung der Polizei. Später antwortete Steffen auf eine Frage, dass die Allgemeinverfügung keine Entscheidung des Senates gewesen sei. Dann stellt sich aber die Frage, warum er sich dann vollkommen unnötig in die Nesseln setzte und eine Äußerung machte, dass sich der Senat einig sei, dass es keine Demo-Verbotszone geben würde? Selbst wenn alle bis auf Grote gegen diese Zone gewesen wären, wäre sie gekommen, da es laut Steffen nicht die Entscheidung des Senates war.

Von der CDU wurde auch noch bezweifelt, dass Steffen erst am 8. April aus der Presse von den Plänen einer Allgemeinverfügung gehört habe. Denn bereits in einer schriftlichen kleinen Anfrage der LINKE vom 22. Februar war die Allgemeinverfügung Thema:

10. Inwiefern sind für den G20-Gipfel Allgemeinverfügungen in Vorbereitung oder beabsichtigt, die unter anderem das Versammlungsrecht einschränken? Bitte detailliert darstellen.

Der Erlass einer Allgemeinverfügung im Sinne der Fragestellung befindet sich momentan in der Prüfung. Diese Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen werden im Einzelfall alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten geprüft, um einen Ausgleich zwischen der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Teilnehmer sowie der Wahrung des Grundrechts gemäß Artikel 8 GG herzustellen. Die Bewertung und der Umgang mit bislang vorliegenden versammlungsrechtlichen Anmeldungen sind noch nicht abgeschlossen.

Basierend darauf stellt sich natürlich die Frage: Wieso erfährt der Justizsenator erst aus der Presse davon und warum nimmt anscheinend niemand in seinem Umfeld diese Anfrage und die Antwort der Innenbehörde zur Kenntnis und legt sie dann Till Steffen vor?

Für mich bleibt in diesem Punkt Ernüchterung. Denn eine wirkliche Aufklärung hat seitens Till Steffen nicht stattgefunden, stattdessen gab es Ausflüchte und Allgemeinplätze. Die CDU mag mit diesen Fragen taktische Spielchen treiben und der Senator mag deswegen darauf abweisend reagieren, dabei bleiben aber die Inhalte und die Aufklärung auf der Strecke. Schade.

Fazit

Ich habe leider nur einen Punkt der Sitzung mitnehmen können, dieser ist aber bereits sehr umfangreich und spannend gewesen. Ich hätte mir auch noch gerne den Teil zu den Camps angesehen, aber da hatte ich leider schon einen anderen Termin. Hoffentlich ist der nächste Termin bereits früher bekannt.